Allgemeine Informationen

ALLGEMEINE INFORMATIONEN


  1. Ukrainische Kinder und Jugendliche können sich an jeder Schule melden, unabhängig davon, ob ein Willkommensangebot an dieser Schule stattfindet oder nicht.
  2. Beim Betreten der Schule gilt die 3-G-Regel (geimpft – getestet – genesen)! 
  3. Kinder und Jugendliche, die bei einer Schule vorstellig werden, füllen ein Meldeblatt „Ersterfassung ukrainischer Schüler“ aus oder bringen es bereits ausgefüllt zur Schule mit.
  4. Alle Meldungen werden durch das Staatliche Schulamt zentral gesammelt.
  5. Je nach Zuständigkeit entscheiden das Staatliche Schulamt (Jahrgangsstufe 1-4) oder die Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern aller Schularten (ab Jahrgangsstufe 5), wie die ukrainischen Kinder und Jugendlichen auf die vorhandenen Willkommensgruppen an den Schulen gleichmäßig verteilt werden können. Pädagogische Willkommensangebote sind bzw. werden nicht an jeder Schule eingerichtet.
  6. Das Willkommensangebot an einer Schule ist nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit der Schule, an der die Schülerinnen und Schüler später ihre Schulpflicht erfüllen werden. Die Aufnahme im Sinne der Schulpflicht erfolgt frühestens drei Monate nach dem Zuzug.
  7. In welche Willkommensgruppe das jeweilige Kind aufgenommen wird, erfahren die Berechtigten von der aufnehmenden Schule.
  8. Die Teilnahme am Angebot der Willkommensgruppen ist freiwillig.
  9.  Es ist vorgesehen, dass das Angebot der pädagogischen Willkommensgruppen spätestens nach den Osterferien starten kann.


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